Der erste Kontakt
Wenn Sie zum ersten Mal Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder schriftlich an uns wenden. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir werden dann in der Regel einen ersten Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren. Wir sind so organisiert, dass Sie normalerweise keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Oftmals ist es sehr hilfreich, wenn Sie nach der Vereinbarung des Besprechungstermins schon vorab die Ihr Anliegen betreffenden Unterlagen an uns übersenden. Dies ermöglicht uns dann eine entsprechende Vorbereitung auf unser Gespräch mit Ihnen.
Oft wird bei oder schon vor der Vereinbarung eines Termins die Frage gestellt, welche Kosten in Ihrer Angelegenheit entstehen werden. Wir können diese Frage sehr gut verstehen, müssen aber in gleicher Weise um Verständnis bitten, dass sich diese Frage im Voraus in vielen Fällen nicht beantworten lässt.
Grundsätzlich gilt, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vergütet wird. Die notarielle Tätigkeit ist in der GNotKG gesetzlich festgelegt.
In beiden Fällen ist die Höhe der Vergütung von der Höhe des Gegenstandswertes bzw. Streitwertes abhängig sowie davon, welche konkrete Tätigkeit in der betreffenden Angelegenheit entfaltet wird.
Eine ungefähre Einschätzung der in einer bestimmten Angelegenheit zu erwartenden Kosten kann daher seriös erst dann beantwortet werden, wenn wir Ihr Anliegen kennen gelernt haben und einschätzen können, was zum Erreichen Ihres Zieles veranlasst werden muss.
Damit Sie nicht befürchten müssen, schon mit einer ersten Beratung enorme Honorare auszulösen, hat der Gesetzgeber für so genannte Erstberatungen durch Rechtsanwälte das Honorar auf Beträge von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer abhängig von Umfang und Bedeutung der Beratung festgelegt.
Deshalb unsere Bitte:
Nehmen Sie vertrauensvoll eine Erstberatung in Anspruch. Wir werden dann mit Ihnen erörtern, welche Schritte nach unserer Auffassung zur Erreichung Ihres Zieles eingeleitet werden sollten und welcher Kostenaufwand hiermit verbunden sein kann. Sie haben dann Gelegenheit, sich zu entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen möchten.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, setzen wir uns gern mit Ihrer Rechtsschutzversicherung wegen der Kostenübernahme in Verbindung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf telefonische Anfragen keine verbindlichen Auskünfte geben können.